Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Geschäftsbeziehungen und alle Rechtsgeschäfte mit Marco Löw, im Folgenden „ML“ genannt, werden ausschließlich durch die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ML und dem Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der separaten schriftlichen Vereinbarung. Insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden werden von ML nicht anerkannt, es sei denn, dass diesbezüglich eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen ML und dem Kunden geschlossen wurde.
1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden durch ML schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich Widerspruch erhebt.
2. Vertragsgegenstand
ML bietet Impulsvorträge, Seminare, Einzel- und Gruppencoachings sowie Beratungen an. Die genaue Bezeichnung, die Art und die Auflistung dieser Veranstaltungen und Leistungen wird durch ML in dessen Internetpräsenz, durch sonstige genutzte Medien, durch schriftliche oder mündliche Auskunftserteilung sowie durch schriftliche Angebote bekannt gegeben.
3. Rechtsgültigkeit des Vertrages
3.1. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und ML wird rechtswirksam durch die Übermittlung eines Einverständnisses auf elektronischem, postalischem oder sonstigem schriftlichen Wege (z.B. per Fax) oder durch mündliche Absprache. Mit der Erteilung des Auftrages oder Einreichen der Teilnahmeerklärung erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen von ML einverstanden.
3.2. Alle Kunden erhalten nach Eingang ihrer Teilnahmeerklärung, Buchung oder sonstigen Beauftragung von ML ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben. Dieses Schreiben ist rechtsgültig. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Sofern es sich um eine Gruppenanmeldung handelt, schließt ML mit der für die Gruppenmitglieder verantwortlichen Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Der Teilnahmevertrag ist ebenfalls verbindlich.
3.3. Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn eines Seminars eine andere Person zu benennen, welche die Seminarleistung in Anspruch nimmt. Hat sich ein Teilnehmer zu einem offenen Seminar angemeldet und bleibt diesem Seminar unentschuldigt fern (auch: Krankheitsfall, höhere Gewalt), so ist die Seminargebühr trotzdem fällig. Ein Anspruch des Teilnehmers dieses Seminar zu einem späteren Zeitpunkt zu besuchen besteht dann nicht. Inhouse-Seminare finden unabhängig von der Teilnahme bestimmter Personen zum vereinbarten Termin statt, sofern nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Sofern höhere Gewalt vorliegt, kann der Kunde mit ML bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin einen Alternativtermin vereinbaren. In diesem Falle erfolgt eine kostenlose Umbuchung, nicht jedoch eine Rückerstattung von gezahlten Gebühren.
4. Rücktrittsvorbehalt
ML ist berechtigt ein (offenes) Seminar abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder sich sonstige für die Seminardurchführung wesentliche Bedingungen und Umstände geändert haben. Dies gilt insbesondere im Falle von höherer Gewalt, Gründen die ML nicht zu vertreten hat oder plötzlicher Trainererkrankung. ML verpflichtet sich jedoch alles Zumutbare zu unternehmen, um im Rücktrittsfall dem Kunden frühestmöglich die Absage bekanntzugeben. Seminarabsagen bei offenen Seminaren aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen erfolgen grundsätzlich spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn. Sollte der Rücktrittsfall eintreten, werden je nach Wunsch des Kunden die bereits gezahlten Gebühren unverzüglich zurückerstattet oder ein Alternativtermin vereinbart. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind von ML nicht zu befriedigen.
5. Durchführung von Vorträgen, Seminaren, Coachings und Beratungen
5.1. Im Regelfall führt ML keine offenen Seminare, sondern ausschließlich Inhouse-Seminare durch. Bei offenen Seminaren beträgt die Mindestteilnehmerzahl fünf Personen. ML kann, muss jedoch nicht, offene Seminare durchführen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bei Inhouse-Seminaren gibt es keine Mindestteilnehmerzahl.
5.2. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit am Unterricht, dem Unterlassen von unnötigen Störungen sowie zur pfleglichen Behandlung von Unterrichtsräumen und zur Verfügung gestellten Materialien und Geräten. Bei beharrlichen Störungen des Kurses durch einen Teilnehmer kann der Kursleiter den Teilnehmer ganz oder teilweise vom Kurs ausschließen, um für die übrigen Teilnehmer eine gute Unterrichtsatmosphäre aufrechtzuerhalten. Vor dem Ausschluss wird der störende Teilnehmer verwarnt. Durch den Ausschluss ergeben sich keinerlei Ersatzansprüche oder Schadensersatzforderungen des Teilnehmers an ML.
5.3. Sofern der Seminarteilnehmer mindestens 80 Prozent der Unterrichtszeit anwesend war, erhält er eine Teilnahmeurkunde. Im Falle der Teilnahme an einer Ausbildung, wie beispielsweise dem forensischen Befragungstaktiker, bekommt der Teilnehmer eine Abschlussurkunde die auch die Prüfungsnote enthält. Voraussetzung ist auch hier, dass der Teilnehmer 80 Prozent der Unterrichtszeit anwesend war.
5.4. Die erforderliche Technik (Lautsprecheranlage, Mikrofon, Beamer, Leinwand, Flipchart etc.) wird wie im Vorfeld abgesprochen vom Kunden gestellt, es sei denn es handelt sich um ein offenes Seminar.
6. Distanzierungserklärung zu unlauteren Techniken und Methoden
Bei unseren Methoden handelt es sich um empirisch erhobene und kriminalistisch erprobte Techniken gemäß den rechtsstaatlichen Grundsätzen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von gegenteiligen Techniken und Methoden.
7. Verschwiegenheitsverpflichtung
ML verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Datenschutzverpflichtung
ML verpflichtet sich gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes seine Angaben in maschinenlesbarer Form zu speichern und zu verarbeiten. ML sichert dem Kunden zu, dessen Daten vertraulich zu behandeln und in keinem Falle an Dritte weiterzugeben. ML wird diese Daten eventuell dafür verwenden, um den Teilnehmer bzw. den Kunden über weitere ML-Veranstaltungen oder Leistungen schriftlich, telefonisch, per Fax oder per Email zu informieren. Ein Widerspruch gegen diese Verwendung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft an ML problemlos möglich.
9. Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Anmeldung/Auftragsbestätigung und ist unmittelbar nach Zugang zur Zahlung fällig. Sofern ML zur Abbuchung berechtigt ist, erfolgt die Abbuchung unmittelbar nach Rechnungslegung. Die Rechnung ist ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Die Aufrechnung gegen Forderungsansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des Teilnehmerbeitrages/Honorars verpflichtet, wenn er an der Veranstaltung aus Gründen die ML nicht zu vertreten hat, nicht teilnehmen kann. Bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung wird das volle Honorar fällig. Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Reisekosten, Assistenten, Reisekosten für Briefinggespräch und Mehrwertsteuer, es sei denn es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
10. Haftung
ML ist bestrebt alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, welche im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Onlineangebotes oder der Durchführung von Trainings, Seminaren, Vorträgen und Beratungen stehen. Alle Angebote wurden und werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. ML haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensabhängig. Haftungsansprüche gegen ML welche auf Schäden materieller oder ideeller Art abstellen, welche durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen oder deren Nichtnutzung sowie durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass seitens ML nachweislich vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden vorliegt.
11. Urheberrecht
Veröffentlichungen, Dokumente, Datenbanken, Internetdienste, Newsletter, Artikel, Druckerzeugnisse, Fotos, Abbildungen und sonstige Produkte von LP sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, Verleih, elektronische Weitergabe, auch nur auszugsweise, nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch ML.
12. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt gleichermaßen für Inlands- und Auslandskunden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Ebersberg.
13. Sonstige Bestimmungen
Es bestehen zu den AGB keine Nebenabreden. Nebenabreden sowie sonstige Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Stand: November 2019